Hirschkäfernachweis im Rodungsgebiet

Im Gebiet in dem die Rodungen am 19.06.23 während der Brutzeit stattgefunden haben, wurde am 29.06.23 ein Hirschkäfer auf einem gefällten Baum gesehen. Leider stellte sich heraus, dass der Hirschkäfer bei jedem Versuch zu fliegen abstürzte. Nachdem bereits viele Beobachtungen des Hirschkäfers im Dietenbachwald berichtet wurden (siehe auch vorangegangenen Beitrag auf dieser Homepage), zeigte sich nun, dass auch gerade die auf der roten Liste stark gefährdeten Hirschkäfer durch die Rodungen während der Brutsaison geschädigt worden sind und in ihrem Lebensraum deutlich eingeschränkt wurden.

Nachdem die Stadt Freiburg im Bauausschuss am 28.06.23 die Rodungen klein geredet hat- nachzuhören auf Radio Dreyeckland- und behauptet, dass Fällungen während der Brutzeit nur dann aus Naturschutzgründen nicht rechtens seien, wenn eine lokale Population einer Art bedroht ist, müssen wir hier erwidern, dass sehr wohl die lokale Population des Hirschkäfers durch die erfolgte Rodung, als auch durch die viel größeren geplanten Rodungen durch die Stadt Freiburg, massiv gefährdet ist.

Wie kann die Stadt Freiburg planen zu Zeiten des Artensterbens den Lebensraum gefährdeter Arten zu zerstören? Auch Tiere haben das Recht auf eine Wohnung, zumal nur 4-5 ha Wald zu erhalten wären. Auf den restlichen 152ha Neubaugebiet lassen sich noch genug Wohnungen bauen.

Nachfolgend zwei Videos.

Durchmesser der gefällten Bäume

Nach der Freiburger Baumschutzsatzung  https://www.freiburg.de/pb/233212.html gibt es einen zutreffenden Punkt (4): Bäume immer dann besonders geschützt, wenn sie mit einem Stammumfang von jeweils mindestens 50 cm und wenn sie in einer Gruppe oder einer Reihe von mindestens fünf Bäumen so zusammenstehen, dass
a) ein Baum den Kronenbereich des Nachbarbaums berührt oder
b) der Abstand zwischen den Stämmen in einer Höhe von 100 cm über dem Erdboden gemessen nicht mehr als 5 m beträgt; 
Diese Bedingungen lagen hier vor, da sich die Kronenbereiche der Bäume berührt haben.

Auch wenn die Bedingungen rein rechtlich für einen Wald wie den Dietenbachwald nicht gelten, zeigt dieses Beispiel dennoch wie schützenswert diese Bäume waren.

Nach dem Artenschutzgutachten zur 26. Änderung des Flächennutzungsplans Dietenbach sind als Vermeidungsmaßnahmen Baumfällungen vom 1. März bis zum 1. Oktober zu vermeiden.

Nachstehend Bilder, die beweisen, dass mehr als 5 Bäume einen Stammumfang von mehr als 50cm hatten.