Haselmaus gehört jetzt auch offiziell zu den geschädigten Arten/ Erhöhung der Rodungsfläche/ Verschiebung des Offenlagebeschluss Stadtbahn auf den Bauauschuss

Die Stadt Freiburg beginnt die geplanten Rodungen ab Oktober 2024 vorzubereiten.

Nachdem der Verwaltungsgerichtshof Mannheim Ende Februar der sofortigen Vollziehbarkeit der Waldumwandlungsgenehmigung widersprochen hat mit der Begründung, dass nicht geklärt werden könne, ob der Landwassergraben als Wald gilt oder nicht, wurde jetzt von der Stadtverwaltung eine neue Beschlussvorlage für die Gemeinderatssitzung am 23.04.24 eingebracht.

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In diesen Änderungen wird der Landwassergraben, um Rechtssicherheit zu schaffen, zukünftig als Wald geführt, ebenso der nach Norden führende Waldweg parallel zum Waldrand und die Lichtung, auf der im Sommer während der Brutsaison 16 große Bäume gefällt wurden.

Zuvor wurde, wie auch vom Gericht moniert, die Waldfläche von der Stadt als zu niedrig angegeben.

Folglich erhöht sich die Fläche, die gerodet werden soll, von 1,8ha auf ca. 2,1ha. Zusätzlich kommen noch 0,34ha durch die Rodung nordöstlich des Mundenhofparkplatzes hinzu.

Außerdem sind 635 qm in den Plänen und dem Bebauungsplan nicht enthalten, die zusätzlich noch für die Gasleitung gerodet werden sollen.

Insgesamt sollen also für den ersten Bebauuungsplan um die 2,5ha Wald zerstört werden. Mehrere Hektar Wald werden in den folgenden Bebauungsplänen noch folgen.

In obiger von der Stadt veröffentlichten Skizze ist jetzt der gesamte Bereich östlich der Stadtbahnlinie als “Waldumwandlungsfläche” gekennzeichnet. Somit ist ab Oktober nicht nur mit der Rodung für die Straßenbahntrasse und der Erdgasleitung zu rechnen, sondern auch bereits mit den Baumfällungen für den Sport- und Bewegungspark.

In den Abstimmungsunterlagen wird jetzt erklärt, dass die geplanten Ausgleichsmaßnahmen sich nicht wie erwartet entwickelt hätten, so dass die Haselmaus jetzt auch zu den 14 Tierarten gehört, die geschädigt werden, ohne dass dafür ein Ausgleich geschaffen wird.

Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände durch die Zerstörung des Lebensraumes treten bei 34 Tierarten auf. Die Schädigung von 20 Arten sollen durch Alibi-CEF-Ausgleichsmaßnahmen ausreichend ausgeglichen werden. Für 14 Tierarten ist dies nicht möglich. Diese Tierarten bedürfen einer Ausnahmegenehmigung.

Der Gemeinderat wird am 23.04. also die geplante Gefährdung der Haselmaus beschließen, obwohl die Stadt Freiburg in ihrem Klima- und Artenschutzmanifest dem Artenschutz oberste Priorität einräumt.

Außerdem soll der Gemeinderat folgenden Beschlussantrag zustimmen:
Die Bebauungsplanergänzung ” Stadtbahn Dietenbach” zur Offenlage soll anstelle im Gemeinderat nur im Bauausschuss beschlossen werden. Dieser tagt erst am 15.05. und daher sei ein Beschluss vor der Kommunalwahl am 09.06. anders nicht möglich.

Wir sehen die Verlegung dieses wichtigen Beschlusses vom Gemeinderat auf den Bauausschuss äußerst kritisch, da damit eine Diskussion nicht im großen Rahmen geführt wird und diese Übertragung undemokratisch ist. Die Freiburger Bürger*Innen haben das Recht, dass der gewählte Gemeinderat darüber entscheidet und nicht nur der Teil der im Bauausschuss sitzt. Sollte es zeitlich nicht reichen, muss eben der zukünftige Gemeinderat entscheiden. Besteht hier die Sorge, dass eventuell andere Mehrheitsverhältnisse nach der Wahl herrschen, die die Waldzerstörung ablehnen?

Allen Beschwichtungen der Stadt und des Gemeinderats zum Trotz: Es wird nach den aktuellen Beschlussvorlagen nicht im geringsten versucht einige Bäume zu retten. Dabei gab es vor über einem Jahr den klaren Auftrag des Gemeinderates an die Stadtverwaltung möglichst viele Bäume zu schonen.

Wir sehen diesen Auftrag an die Stadtverwaltung als nicht erfüllt an!

Wir fordern den Gemeinderat auf diesen geplanten Änderungen nicht zuzustimmen, sondern hinsichtlich Walderhalt deutlich nachzubessern! Wenn der Wald erhalten bleiben würde, müssten auch viel weniger Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt werden ,da der Lebensraum der gefährdeten Tiere nicht zerstört werden würde.

Wir schlagen als Lösung für das Platzproblem in der Mundenhoferstr. vor, in den Landwassergraben die notwendigen Leitungen zu verlegen. Damit könnte kosteneffizient die bereits neu verlegte Gasleitung an die bestehende Gasleitung in der Mundenhoferstr. angeschlossen werden, so dass viele Bäume nicht gefällt werden müssten.

Nachfolgend noch ein Link zu einem Artikel zu diesem Thema bei Radio Dreyeckland:

Neue Tricksereien zur Zerstörung der Waldflächen des Langenmattenwäldchen | Radio Dreyeckland (rdl.de)