Mitmachaktion: Stellungnahme zum ersten Bebauungsplan Dietenbach schreiben

Leider hat der Gemeinderat am 27.02.24 den ersten Bebauungsplan mit großer Mehrheit zur Offenlage beschlossen.

Dies bedeutet aber auch, dass wir alle jetzt erneut die Möglichkeit zur Stellungnahme und für Einwendungen an die Bauleitung haben.
Daher möchten wir um Mithilfe bitten. 
Gedanke ist, dass ganz viele Bürger Stellungnahmen zum Bebauungsplan schreiben.

Hierbei ist es sinnvoll, die persönliche Betroffenheit zu schildern und Bedenken zu begründen. 
Die Stadt Freiburg muss nämlich alle Einwendungen bearbeiten. 
Damit können wir der Stadt deutlich machen, dass möglichst viele Bäume erhalten bleiben sollen. 

Bis zum 18.04. gibt es die Möglichkeit unter nachfolgenden Link eine Stellungnahme zu verfassen.

https://bauleitplanung.freiburg.de/verfahren/ba997a08-d0bb-40d3-9513-14d8095ccbe0/public/detail

Mögliche Argumente

Einwendung gegen den Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften und Ausgleichsflächen auf den Gemarkungen Freiburg, Lehen, Waltershofen, Opfingen und Hochdorf „Dietenbach – Am Frohnholz“, Plan-Nr. 6-175

In oben genannten Bebauungsplan sind Rodungen von mehreren ha hochwertigen Wald geplant.

Diese Rodungen sollen für die Straßenbahntrasse, die Erdgasleitung, den Schul- und Sportcampus und das Parkhaus für den Mundenhof durchgeführt werden.

Die Notwendigkeit für sozialen Wohnungsbau ist unbestreitbar, daher richtet sich meine Einwendung nicht gegen den neuen Stadtteil sondern nur gegen die geplanten Rodungen.

Diese sind durch geschicktes Umplanen durchaus vermeidbar ohne die Planung des neuen Stadtteils zu gefährden. Ein Bebauungsplan ist bis zum endgültigen Beschluss noch änderbar.

Nachfolgend möchte ich begründen wieso die Rodungen vermieden werden sollten.

Im offiziellen Umweltbericht wird das Langmattenwäldchen als Klimaschutzwald bezeichnet.

Im Laufe der letzten Jahre sind die gravierenden Folgen des Klimawandels auch bei uns immer deutlicher spürbar geworden. So ist gerade wieder der Februar 2024 ein erneuter Rekordmonat hinsichtlich der Durchschnittstemperatur geworden.

Aufgrund des Klimawandels ist in Zukunft immer mehr mit ausgeprägten Hitzetagen zu rechnen, die wiederum eine Erhöhung der hitzebedingten Mortalität bedeuten. 2018 dem zweitwärmsten Sommer seit 1881 gab es bspw 8700 hitzebedingte Todesfälle in Deutschland. Hitzebedingte Mortalität in Deutschland zwischen 1992 und 2021 (aerzteblatt.de)

Vor diesem Hintergrund sollte ein Klimaschutzwald, der nachweislich die Temperatur senkt- siehe hierzu Hitzeverteilungskarten bei www.meteoblue.com- unbedingt stehen bleiben, um einen Kühleffekt auf umliegende Stadtteile zu erzielen.

Zur Prophylaxe von hitzebedingten Todesfällen ist ein Erhalt folglich sogar zwingend.

Wissenschaftler der niederländischen Universität Wageningen haben die durchschnittliche Kühlleistung eines Baumes ermittelt: 20-30 Kilowatt. Dies entspricht der Kühlleistung von 10 Klimaanlagen. Für den neuen Stadtteil sollen über 3500 Bäume gerodet werden. Dies entspricht also 35000 Klimaanlagen. Da ein Jungbaum lange Jahre noch nicht diese Funktion erfüllen kann, ersetzen Ausgleichspflanzungen nicht die bestehenden Bäume.

Das Langmattenwäldchen wird in den offiziellen Artenschutzgutachten als sehr hochwertig

hinsichtlich des Artenreichtums bezeichnet.

Für folgende bedrohte Tierarten treten durch den Bau des neuen Stadtteils nachweislich artenschutzrechtliche Verbotstatbestände ein:

  • Sperber
  • Kuckuck
  • Waldkauz
  • Schwarzspecht
  • Grünspecht
  • Mittelspecht
  • Kleinspecht
  • Pirol
  • Goldammer
  • Schwarzkehlchen
  • Bechsteinfledermaus
  • Wasserfledermaus
  • Kleinabendsegler
  • Abendsegler
  • Zwergfledermaus

Es wurden außerdem 17 besonders geschützte Käferarten nachgewiesen wie bspw. der große Goldkäfer oder der Rosenkäfer. Der Hirschkäfer ist zudem im Anhang II der roten Liste aufgelistet und gehört zu den Naturraumarten mit besonderer regionaler Bedeutung und landesweit hoher Schutzpriorität.

Diese Käferarten leben beispielsweise auf im Gebiet vorkommenden über 200 Jahre alten Eichen, die bis zu 1000 Tierarten eine Heimat bieten können.

Dies bedeutet für obengenannte Arten ist nach der 26. Änderung des Flächennutzungsplan 2020 Freiburg-Dietenbach auch kein Ausgleich durch Ausgleichsmaßnahmen wie Umsiedlung etc. möglich. Damit dennoch gebaut werden darf, bedürfen diese Arten einer Ausnahmegenehmigung.

Dieser Ausnahmegenehmigung widerspreche ich, da durch den Erhalt des Langmattenwäldchens viele Arten nicht geschädigt werden würden durch die Lebensraumzerstörung und das öffentliche Interesse an sozialen Wohnungsbau dennoch gewahrt bleiben könnte. Durch die relativ kleine Maßnahme wie den Erhalt des Waldes ließen sich die gravierenden ökologischen Auswirkungen deutlichst reduzieren ohne dass dafür auf die Schaffung von Wohnraum verzichtet werden müsste. Der Wald macht nur 3 % der Fläche aus, bedeutet aber eine immense Zerstörung des Lebensraums bedrohter Arten. Da nur in geringem Maße umgeplant werden müsste bei Erhalt des Waldes, ist die Ausnahmegenehmigung daher nicht in öffentlichen Interesse, so dass der artenschutzrechtliche Verbotstatbestand folglich eintritt.

In den von der Stadt in Auftrag gegebenen Artenschutzgutachten wird auch explizit der Erhalt des Waldes gefordert. Wieso wird dieser Forderung nicht nachgegeben?

Auch wenn die Gesamtpopulation einer Art durch diese Rodung nicht gefährdet wird, sehe ich allerdings die lokale Population von Arten durchaus gefährdet. Die Bechsteinfledermaus wurde z.B. mehrmals gefangen bei den Untersuchungen für das Artenschutzgutachen und ist stark gefährdet. Sie ist sowohl im Anhang II und IV der FFH-Richtlinie vertreten. Die Aufnahme in diesen Anhang bedeutet folgendes: Da die Gefahr besteht, dass die Vorkommen dieser Arten für immer verloren gehen, dürfen ihre Lebensstätten nicht beschädigt oder zerstört werden.

Auch der häufig im Langmattenwäldchen zu beobachtende Hirschkäfer und der Schmetterling Spanische Fahne stehen im Anhang II- die bedrohte Haselmaus im Anhang IV. Gerade die Haselmaus braucht die Waldflächen als Korridor.

Heutzutage gibt es weltweit 2/3 weniger Tiere als noch 1970. Die Lebensraumzerstörung ist der Hauptgrund für das gravierende Artensterben weltweit. In den nächsten Jahrzehnten könnten weltweit 1 Mio Arten aussterben.

Gerade da die Stadt Freiburg ein Klima- und Artenschutzmanifest verabschiedet hat und dem Artenschutz allerhöchste Priorität einräumt, sollte noch umgeplant werden um nicht gegen das eigene Manifest zu verstoßen.

Als Alternativplanung für die Straßenbahntrasse gibt es die bereits vorgestellte Variante 1ab, die jedoch viel zu wenig und zu spät geprüft wurde. Durch diese Variante würden deutlich weniger Bäume gefällt werden und weitere städtebauliche Vorteile wie eine nähere Haltestelle am Schul- und Sportcampus könnten erreicht werden.

Auch eine Verrohrung des Landwassergrabens könnte eine Lösung des Platzproblems bewirken, so dass die Gasleitung in diesem Bereich an Ort und Stelle bleiben könnte und der Wald geschont werden würde.

Aufgrund der nicht ausreichenden Alternativenprüfung ist eine unnötige Gefährdung von Tierarten als nicht rechtens anzusehen.

Die Sportanlagen, für die Teile des Langmattenwäldchens gefällt werden sollen, könnten alternativ zum Teil auch im nahe gelegenen Dietenbachpark realisiert werden.

Dem Bau eines Parkhauses am Mundenhof widerspreche ich, da ein Parkhaus den einzigartigen Charakter des Mundenhofs zerstört und eine bessere ÖPNV-Anbindung den Klimazielen der Stadt Freiburg besser entspricht.

Desweiteren ist aufgrund des demographischen Wandels in Zukunft der Bedarf an Wohnraum höchstwahrscheinlich gar nicht mehr so groß, so dass eine minimale Reduktion der Anzahl an Wohnungen den Wald erhalten könnte und damit Lebensraum für Tiere als auch für die Menschen zur unerläßlichen Naherholung erhält.

Meine Familie und ich sind durch die Rodung selbst betroffen, da der von uns nächstgelegene Wald als Ort der Erholung und des Erlebens der Natur deutlich verkleinert wird.

Ich bitte Sie daher von den geplanten Waldrodungen Abstand zu nehmen.