Erneute Offenlage des Bebauungsplan-Aufruf zum Verfassen von Einwendungen bis zum 13.05.24

Am 27.04. wurde eine erneute Offenlage des 1.Bebauungsplan veröffentlicht, da vom Gemeinderat die Waldumwandlungsfläche erhöht wurde und die Haselmaus nun auch offiziell zu den gefährdeten Arten zählt, für die kein Ausgleich möglich ist. Siehe auch unsere letzte Pressemitteilung.

Nun haben wir die Möglichkeit erneut Einwendungen zu schreiben, allerdings nur zu diesen Punkten.

Einwendungen können direkt online verfasst werden unter:

Verfahren | Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften und Ausgleichsflächen auf den Gemarkungen Freiburg, Lehen, Waltershofen, Opfingen und Hochdorf „Dietenbach – Am Frohnholz“, Plan-Nr. 6-175 | Bauleitplanung Online

Nachfolgend eine Beispieleinwendung:

Stellungnahme zu
Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften und Ausgleichsflächen auf den Gemarkungen Freiburg, Lehen, Waltershofen, Opfingen und Hochdorf „Dietenbach – Am Frohnholz“, Plan-Nr. 6-175
Freiburg im Breisgau

In oben genannten Bebauungsplan wird auch der Abwassergraben, der sogenannte Landwassergraben, zukünftig als Wald gelten. Ich erhebe Einspruch, da diese Fläche nicht mit Bäumen bewachsen ist und ökologisch keine hohe Wertigkeit besitzt.
Stattdessen könnte der Graben zur Verlegung der notwendigen Leitungen genutzt werden, so dass deutlich weniger Wald gerodet werden müsste.
Diese Alternative wurde bisher nicht ausreichend geprüft.

Der tiefe und breite Landwasser-Graben neben der Mundenhofer Str. wird zum Abfluss von Hochwasser extrem selten genutzt. Max. einmal im Jahr entsteht dann kein reißender Fluss, sondern ein Art Rinnsal, dass problemlos in Rohren geführt werden könnte. Bis zum Ende des Rieselfelds kann oberhalb dieser Verrohrung der Graben somit eine ausreichende Fläche bieten, um dort zusätzlich benötigte Grundleitungen unterzubringen, und zwar sogar frostfrei (- 80 cm). Eine solche Konstruktion würde im Bereich der Mundenhofer Str. die bestehende Erdgasleitung unberührt belassen (!) und planerische sowie finanzielle Vorteile bieten, die auch die Waldproblematik elegant lösen würde.



Aufgrund des neuen Umweltberichts zeigt sich, dass die Ausgleichsmaßnahmen für die Schädigung der Haselmaus nicht ausreichen, so dass eine Ausnahmegenehmigung für den artenschutzrechtlichen Verbotstatbestand der Schädigung einer bedrohten Art benötigt wird.

Die Haselmaus steht auf der roten Liste und ist nach der FFH-Richtlinie im Anhang IV gelistet.

Arten des Anhangs IV stehen unter dem besonderen Rechtsschutz der EU, weil sie selten und schützenswert sind. Da die Gefahr besteht, dass die Vorkommen dieser Arten für immer verloren gehen, dürfen ihre Lebensstätten nicht beschädigt oder zerstört werden. In Deutschland sind dort gelistete Arten streng geschützt im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes.

Ich erhebe Einspruch gegen die Ausnahmegenehmigung, da ausreichend Wohnraum auch ohne Inanspruchnahme der betroffenen Waldgebiete realisiert werden kann. Daher kann die Zerstörung des Lebensraumes der Haselmaus und der anderen 13 Tierarten nicht im überragenden öffentlichen Interesse sein. Ein Umplanen ist ohne weiteres möglich und wurde von der Verwaltung nicht ausreichend als Alternative geprüft.

Daher ist die Ausnahmegenehmigung nicht als rechtmäßig anzusehen.

Seit 1970 haben die weltweiten Tierbestände über 60% abgenommen. Auch die Bestände der Haselmaus haben in einigen Teilen Europas deutlich abgenommen.

Nach dem Ihnen vorliegenden Erfassungsbericht Haselmaus 2021 ist der Erhaltungszustand der Haselmaus in der kontinentalen biogeographischen Region ungünstig-unzureichend; für Baden-Württemberg ist der Erhaltungszustand derzeit unbekannt (LUBW 2019). Im Langmattenwäldchen wurde die Art 2018 nachgewiesen.

Die geringe Nachweiswahrscheinlichkeit im Langmattenwäldchen könnte nach dem Erfassungsbericht zu einem gewissen Grad auch dadurch bedingt sein, dass das natürliche Baumhöhlenangebot im
Langmattenwäldchen überdurchschnittlich hoch ist und die Tiere ihre Nester daher vermehrt in Baumhöhlen anstatt in die angebotenen Niströhren bauen. Umso schlimmer ist die Zerstörung geeigneter Habitatbäume.

Besonders gefährdet ist die Haselmaus durch die Zerstörung ihres Lebensraums. Im Dietenbachwald (gemeint ist das gesamte Waldgebiet parallel zur Mundenhoferstr., als auch das Langmattenwäldchen) ist durch die geplante Rodung der gesamte Wildtierkorridor, den die Haselmaus dringend braucht, in Gefahr.

Dieser Wildtierkorridor zieht vom Mooswald bis zum Dietenbachpark. Durch die geplante Zerschneidung dieses Lebensraums ist somit durchaus die lokale Population dieser Art gefährdet!

Der Gemeinderat hat ein Klima- und Artenschutzmanifest beschlossen, indem der Artenschutz höchste Priorität erhält.

Mit diesem Bebauungsplan wird gegen dieses Manifest eindeutig verstoßen.

Um die Haselmaus nicht zu gefährden, bitte ich um ein Nachbessern des Bebauungsplan, indem der Lebensraum der Haselmaus erhalten bleibt.