Gefährdete Arten im Dietenbachwald

Haselmaus (Anhang IV Rote Liste der gefährderten Arten) Foto NABU Dieter Bark

Für 15 Arten treten beim Bau des neuen Stadtteils artenschutzrechtliche Verbotstatbestände ein!

Diese Arten werden also geschädigt durch die Maßnahme!

Dies bedeutet für folgende Arten ist nach der 26. Änderung des Flächennutzungsplan 2020 Freiburg-Dietenbach auch kein Ausgleich durch Ausgleichsmaßnahmen wie Umsiedlung etc. möglich. Damit dennoch gebaut werden darf, bedürfen diese Arten einer Ausnahmegenehmigung. Diese Informationen stammen aus den offiziellen Gutachten f2489566-d1f6-4f7c-aa68-c25a19a0518d (freiburg.de)   – auf Seite 33 sind nachstehende Tierarten aufgelistet.

  • Sperber
  • Kuckuck
  • Waldkauz
  • Schwarzspecht
  • Grünspecht
  • Mittelspecht
  • Kleinspecht
  • Pirol
  • Goldammer
  • Schwarzkehlchen
  • Bechsteinfledermaus
  • Wasserfledermaus
  • Kleinabendsegler
  • Abendsegler
  • Zwergfledermaus

Speziell zum Wald nachstehend ein Zitat aus dem Bericht:

Für die waldbewohnenden Arten im Langmattenwald kommt es durch flächige Gehölzrodungen und Baumfällungen zu Teilverlusten von Revieren für neun Arten (Grünspecht, Schwarzspecht, Mittelspecht, Waldkauz, Mäusebussard, Pirol, Kuckuck, Star und Grauschnäpper). Im Zusammenhang mit störungsbedingten Verlusten (Lärm, visuelle Reize, Erholungsnutzung) und der Zerschneidungswirkung durch die Infrastruktur kommt es im Langmattenwald (bis auf die Arten Grauschnäpper und Star) zu einem vollständigen Verlust der genannten Fortpflanzungs- und Ruhestätten.

Unter nachfolgendem Link

https://bauleitplanung.freiburg.de/verfahren/c0a33972-9cb0-4261-a4a6-e2cc8d57231c/public/detail#procedureDetailsDocumentlist

gibt es eine Reihe an Dokumenten zum Artenschutz. In den Gutachten zeigen sich die ausgeprägten negativen Auswirkungen für die Tierwelt und den Artenschutz. Der Hirschkäfer wird in der Rubrik Totholzkäferarten nicht erwähnt! Eine eingehende erneute Untersuchung hierzu wäre daher notwendig, da er zuletzt häufig gesichtet wurde.

Für viele Arten sind erhebliche Beeinträchtigungen zu erwarten, daher wäre eigentlich der Nutzungsplan theoretisch auch nicht genehmigungsfähig. Dies steht so sinngemäß im Gutachten.

Jedoch gibt es für diesen Fall eine Ausnahmegenehmigung d.h. wenn der Bau von überragendem öffentlichen Interesse ist, kann dennoch der Flächennutzungsplan genehmigt werden.

Auch wenn es juristisch daher wenig Chancen gibt dagegen zu klagen, hat die Stadt Freiburg moralisch

keineswegs das Recht, bei diesen vorliegenden Artenschutzgutachten, Tierarten durch die geplanten Rodungen zu gefährden.

Zumal für Totholzkäferarten wie dem Hirschkäfer der unteren Naturschutzbehörde noch nicht einmal das erforderliche Ausgleichskonzept vorliegt. Im Artenschutzgutachten werden den Totholzkäfervorkommen im Langmattenwäldchen lokale bis regionale Bedeutung zugemessen! Wie kann das sein, dass hier noch kein Konzept zum Schutz gefährdeter Arten vorliegt?

Im Erfassungsbericht der Flora und Fauna von Faktor Grün

https://www.freiburg.de/pb/site/Freiburg/get/params_E-1126164637/1576798/Gesamtgebiet_Erfassungsbericht_200504_200519.pdf

ist das Wäldchen als sehr wertvoll für Totholzkäferarten klassifiziert. In diesem Bericht wurden auch Hirschkäfer nachgewiesen. Im Bericht steht zusammengefasst:

Bäume die als sehr wertvoll klassifiziert werden, sollten von einer Umwandlung ausgespart werden!

Haselmaus

Foto zweier Haselmäuse aus dem Hambacher Forst

In dem Gebiet welches gerodet werden soll, wurde die Haselmaus nachgewiesen. Eine auf der roten Liste stehende Tierart deren Erhaltungszustand als ungünstig anzusehen ist.

Beim Entfernen von Gehölzbeständen kann es zur Tötung von
Individuen und damit zum Verbotstatbestand gemäß §44 Abs.1 Nr.1 des BNatschG kommen. Außerdem gehen durch die geplanten Rodungen die Ruhestätten verloren. Bei Eingriffen in Gehölzbestände werden nach dem Bericht daher im Dietenbach-Areal Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen erforderlich sein.

Rodungen würden zudem die Verbindungsachsen der lokalen Population gefährden, so dass kein Austausch möglich ist.

Nur wenn ein maximaler Streifen von 20m gerodet wird, ist davon auszugehen, dass die Tiere erfolgreich abwandern können. Ist der Streifen größer sind Umsiedelungsmaßnahmen erforderlich. Größere Geräte für Rodungen wie Harvester dürfen nicht verwendet werden.

Bei der geplanten Rodung für eine Gasleitung sind mindestens 25m Breite geplant!

Gefährdete Vogelarten in und um den Dietenbachwald

Die oben bereits genannten Vogelarten sind direkt betroffen von den Maßnahmen und verlieren vollständig ihre Reviere. Aber auch klassische Offenlandarten nutzen die besonders schützenswerten Waldränder. Im Rahmen der Verträglichkeitsprüfungen für die Natura 2000- Gebiete FFH-Gebiet Mooswälder bei Freiburg und Vogelschutzgebiet Mooswälder bei Freiburg wurde festgestellt, dass durch den Bau des neuen Stadtteils erhebliche Beeinträchtigungen für die beiden Gebiete zu erwarten sind.

Somit wäre es das mindeste den Dietenbachwald als Teil des Mooswaldes zu erhalten, auch wenn er auf dem Papier “nur am Rande” der Schutzgebiete liegt. Dennoch ist der Dietenbachwald mit seinen Arten als Teil des Mooswaldes anzusehen.

Gefährdete Fledermäuse im Dietenbachwald

Die geplanten Rodungen bedeuten für die nachgewiesenen auf der roten Liste stehenden Fledermausarten nach dem Gesamtbericht der Erfassung der Fledermausarten neben möglicher Tötung einen dauerhaften Quartier-Verlust durch Rodung von (potentiellen) Quartieren in der Dietenbachniederung und im Langmattenwäldchen: insgesamt 107 potentielle Quartierbäume, davon 27 mit geringem Quartierpotential, 25 mit mittlerem Quartierpotential und 55 mit hohem Quartierpotential (Planungsstand Rahmenplan Mai 2020 sowie Planfeststellung Gewässerausbau 2021).

Besonders zu nennen ist die nachgewiesene Bechsteinfledermaus,  die als stark gefährdete Rote-Liste-Art zu den besonders schutzwürdigen Tieren der gesamteuropäischen Fauna zählt.

Aufgrund der nicht eindeutigen Rufe ist der Nachweis einer Bechsteinfledermaus mittels Detektors schwierig. Jedoch wurde die Art viermal im Gebiet in Netzen gefangen und ist somit eindeutig nachgewiesen.

Im Fledermausbericht auf der Homepage der Bauleitplanung ist als Ausgleichsmaßnahme für den Bau des Stadtteils der größtmögliche Erhalt des Waldes (Entlang der Mundenhoferstr. und des Langmattenwäldchens) genannt. Microsoft Word – Bericht Fledermäuse Freiburg Dietenbach.docx

Wenn der Erhalt der Waldstücke als Ausgleichsmaßnahme genannt ist, kann die Stadt nicht von ausreichenden Ausgleichmaßnahmen sprechen wenn der Wald gerodet wird.

Nachstehend ein Link zu einem Beitrag über heimische Fledermausarten auf der Homepage des NABU

Heimische Fledermäuse: Alle Arten im Porträt – NABU

Gefährdete Heuschrecken

Nach dem Erfassungsbericht der Flora und Fauna des Gesamtgebiets wurde am östlichen Waldrand, im Saumbereich des Langmattenwäldchens, die Große Schiefkopfschrecke mit einer hohen Individuendichte nachgewiesen. Allgemein gelten Waldränder als sehr artenreich.

Diese Heuschrecke ist nach der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) besonders geschützt.

Lange Zeit galt die Große Schiefkopfschrecke landesweit als ausgestorben. Auch bundesweit wird sie in der aktuellen Roten Liste als extrem selten eingestuft. In Baden-Württemberg
liegen ihre Vorkommen am Arealrand und stellen dort zugleich das
bundesweite Schwerpunktvorkommen dar. (Zitat Erfassungsbericht)

Somit ist nach dem Bericht die Schutzwürdigkeit in einigen Teilbereichen, zu denen der Waldrand zählt, aufgrund der Artenvielfalt und der hohen Anzahl an naturschutzfachlich wertvollen Arten gegeben!

Große Schiefkopfschrecke Quelle Wikipedia

Gefährdete Totholzkäferarten

Sowohl der Rindenkäfer Rhopalocerus rondanii als auch der der große Erlenprachtkäfer wurden im Untersuchungsgebiet nachgewiesen. Beide Arten sind akut vom Aussterben bedroht und extrem selten. Beide Arten stehen in der Landesartengruppe A, d.h. für ihre Erhaltung sind umgehend Artenhilfsmaßnahmen erforderlich!

Es wurden 17 besonders geschützte Käferarten nachgewiesen wie bspw. der große Goldkäfer oder der Rosenkäfer. Der Hirschkäfer ist zudem im Anhang II der roten Liste aufgelistet und gehört zu den Naturraumarten mit besonderer regionaler Bedeutung und landesweit hoher Schutzpriorität.

In dem Bericht heißt es weiter: Viele dieser potentiellen Habitatbäume sind mächtige Alteichen, die nicht
ohne Beprobung mittels Fallen und / oder Klettertechnik zu untersuchen sind, was zur Folge hatte, dass die Untersuchungen hauptsächlich an zwei solitären Eichen durchgeführt wurden. Die meisten dieser potentiellen Habitatbäume liegen im westlich gelegenen Waldstück also dem Dietenbachwald.

Dieses Waldstück ist also besonders schützenswert.

Tagfalter

Von 28 nachgewiesenen Tagfalterarten im Gebiet sind 9 auf der roten Liste. Für das Gutachten besonders relevant war der Nachweis der Spanischen Fahne- eine Falterart die im FFH-Anhang II als prioritäre Art gewertet wird. Die Spanische Fahne bewohnt vor allem die Säume wie bspw. Brombeersäume, die an den Waldrändern vorkommen.

Einen hohen Rote Liste-Status hat der als Raupe an Pappel-Arten lebende Kleiner Schillerfalter (Apatura ilia) und die Waldsaumart Brombeer-Perlmutterfalter (Brenthis daphne)

Zu den nachgewiesenen Waldfaltern gehören die häufigen Arten Kaisermantel (Argynnis paphia), Waldbrettspiel (Pararge aegeria), Faulbaum-Bläuling(Celestrina argiolus) und Aurorafalter (Anthocharis cardamines).

Nachtfalter

In den Wäldern des Mooswaldes wurden im Bericht 17 Nachtfalterarten auf der roten Liste nachgewiesen. Wälder sind typischerweise am artenreichsten anzusehen. Die Waldstücke die gerodet werden sollen, gelten in dem Bericht als Inseln in einer stark landwirtschaftlich genutzten Landschaft. Sie sind somit wichtige Refugien für viele Arten.

Gefährdete Bäume

Der Teil des Langmattenwäldchens der für die sogenannten Townhouses gerodet werden soll.

Im Dietenbachwald wachsen hauptsächlich Erlen, Eschen (Fraxinus excelsior) und Bergahorn; an den Rändern finden sich weitere Laubgehölze wie Feldahorn (Acer campestre) und Kirsche (Prunus avium). Außerdem gibt es Hainbuchen (Carpinus betulus) und Robinie (Robinia pseudoacacia) und vereinzelt Stieleichen, Kirschen sowie Feldulmen.

Besonders bedeutsam ist der hohe Anteil an Eschen, da die Eschen in den letzten Jahren durch das durch einen Pilz ausgelöste Eschensterben große Bestandseinbrüche zu verzeichnen hatten. Sollten weiterhin so viele Eschen sterben, ist der genetische Austausch der Bäume untereinander nicht mehr möglich.

Wie kann dann geplant werden noch gesunde Eschen zu fällen?

Nach dem Erfassungsbericht gibt es in Baden-Württemberg eine Ökokontoverordnung für Biotope die sich in folgende Wertstufen unterteilt:

− keine (0 Ökopunkte)
− sehr gering (1 – 4 Ökopunkte)
− gering (5 – 8 Ökopunkte)
− mittel (9 – 16 Ökopunkte)
− hoch (17 – 32 Ökopunkte)
− sehr hoch (33 – 64 Ökopunkte)

Bei den Biotoptypen von sehr hoher Wertigkeit im Untersuchungsgebiet handelt es sich um die Laubwaldflächen südlich und westlich des Dietenbachgeländes!

Im Erfassunsgbericht steht wörtlich: Bäume mit Habitatstrukturen sowie Bäume mit einer guten Vitalität
sind als hochwertig einzustufen und Eingriffe und Rodungen nach
Möglichkeit zu vermeiden!