Argumente
Der im Rahmenplan vorgesehenen Verlust von Naturwaldflächen (4,5 ha incl. Roden von ca. 3.500 Bäumen) Ist widersinnig aus vielerlei Gründen:
Waldflächen stellen ein komplexes Ökosystem dar mit kostenloser Naturfunktion, um Sauerstoff zu erzeugen, CO-2 zu speichern, Luft zu kühlen, Regenwasser zu halten und zu reinigen sowie vielen Tier- und Pflanzenarten Lebens- und Schutzraum zu bieten. Das ist nicht nur schützenswert, sondern schlicht unersetzbar.
Denn die Geschwindigkeit des Klimawandels zu den „kipping points“ lässt den vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen viel zu wenig Zeit, ihre Funktionen klimawirksam zu entwickeln: Dürreperioden lassen die Ersatzpflanzungen vertrocknen, und bis neue Stämme und Wurzeln die CO-2-Speicherkapazität der gerodeten Bäume erreicht haben, vergehen mehr als 80 Jahre.
Für den neuen Stadtteil galt schon früh die „Klimaneutralität“ als explizites Planungsziel, womit beim Bürgerentscheid 2019 die Mehrheit der Bürger überzeugt wurde. Dieses Versprechen gilt es konsequent einzulösen.
In Freiburg gelten der Klima- und Artenschutz als höchste Güter (s. GR-Manifest: „Die Eindämmung der Klimakrise und des massiven Artensterbens sowie deren schwerwiegende Folgen wird als städtische Aufgaben von allerhöchster Priorität erklärt.“
https://www.freiburg.de/pb/1485424.html)
In der Ergänzung der Freiburger Waldkonvention von 2020 heißt es: „Der Stadtwald wird so erhalten und bewirtschaftet, dass die vier Waldfunktionen Schutz-, Nutz-, Erholungs- und Klimaschutzfunktion gleichrangig sichergestellt und gefördert werden.“ https://www.freiburg.de/pb/235068.html
Freiburg bekennt sich ausdrücklich zu den „Sustainable Goals“ der UN. Zum Beispiel wird beim „Handlungsfeld 3“ aufgeführt: „Erhalt des Waldbestandes und Erhalt der biologischen Vielfalt“. S. Anlage
Der Plan mit 4 – 5 ha Waldvernichtung ist aus der Zeit gefallen. Mit dem Klimaschutz-gesetz für Baden-Württemberg v. 01.02.23 wird die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand u.a. für den Waldschutz in den Vordergrund gestellt. Landes-Fördergelder für eine wald-aggressive Stadtplanung dürften somit nicht mehr möglich sein.
Das Freiburger Forstamt ordnet den zur Disposition gestellten Naturwald dem zu schützen-den Mooswald zu. Dieser wird aufgrund seiner besonderen Qualität als „Tropenwald Baden-Württembergs“ bezeichnet ! siehe: https://www.freiburg.de/pb/234744.html
Die Prinzipien der „Klimaanpassung“ verlangen nach Waldschutz, um weitere städtische „hotspots“ zu vermeiden. Um die sommerlichen Hitzeperioden innerhalb der beiden Neubau-stadtteile Rieselfeld und Dietenbach erträglicher zu machen, wird sogar noch mehr als der vorhandene Naturwald für die Bewohner benötigt.
Beim Bau des Rieselfelder SVO-Sportgeländes vor 12 Jahren wurde der direkt angrenzende Waldabschnitt im B-Plan als Ausgleichsfläche festgelegt (s. GR-Vorlage G-14-054, Anlage 3, Plan 2). Die Planvorlagen zum Bürgerentscheid 2019 respektierten das. Danach aber wurde diese gesetzlich geschützte Waldfläche von den Planern drastisch reduziert.
Lt. Plan soll entlang der Mundenhofer Str. auf einer Länge von 560 m ein Waldstreifen mit einer Breite von nur 30 m erhalten bleiben; dieser ist aber beim derzeitigen Klimawandel dem sicheren Verfall preisgegeben durch Austrocknung und Windbruch. Forstfachleute definieren mit 30 m jedoch nur einen Wald-Rand; diesem bleibt zu wenig Substanz zum Überleben. wenn der Waldkern entfernt wird. (Dieses Waldsterben ist schon deutlich ablesbar beim jetzt vorhandenen Waldreststreifen neben dem SVO-Fußballplatz.)
Die Widersinnigkeit von Waldbaumrodungen würde sich auch zeigen, wenn der Freibereich des Dietenbacher Schul und Sportcampus mit den Vorstellungen des 1.Preisträgers, aber entgegen den Ausschreibungskriterien zum Waldschutz gebaut werden würde. Andere ein-gereichte Wettbewerbsarbeiten weisen klar nach, dass die Schul- und Sportanlagen mit sehr weitgehendem Walderhalt kombiniert werden können (z.B. der Plan der Architekten L-B-G, München / 2.Rundgang).
Siehe hierzu auch die untenstehenden Bilder.
Die konkreten Vorschläge eines Arbeitskreises des BürgerInnenvereins BIV Rieselfeld, den Rahmenplan minimal umzugestalten, wurden vor 2 Jahren in einer einstündigen Zoom-sitzung (!) von den verantwortlichen Planern zurückgewiesen: das städtebauliche Konzept würde massiv darunter leiden (viel weniger Quartiersplätze ?) und die Planung sei bis ins Detail austariert, vorangeschritten und somit alternativlos.
Angesichts des großen Werts von Naturwaldflächen und ihren Funktionen sind diese Gegenargumente nicht stichhaltig. Zudem ersetzen neuerdings die Planer den Standort der hochpreisigen sog. „Townhäuser“ durch Geschosswohnungsbauten (Waldrodungen zu-gunsten Reicher provozierte Kritik). Selbstverständlich sind also Pläne immer anpassbar, insbesondere wenn die reale Umsetzung erst in 25 Jahren beendet sein wird.
Mit unseren weiteren Planungsvorschlägen sind wir fest davon überzeugt, dass Rahmenplanänderungen mit relativ wenig Aufwand zugunsten von fast vollständigem Walderhalt möglich sind.
Nach dem offiziellen Bericht des 26. Flächennutzungsplan Freiburg-Dietenbach ist
für folgende im Gebiet vorkommende Tier-Arten kein Ausgleich möglich, d.h. durch
Ausgleichsmaßnahmen:
Bechsteinfledermaus, Wasserfledermaus, Zwergfledermaus, Kleinsegler, Abendsegler,
Sperber, Kuckuck, Waldkauz, Grünspecht, Schwarzspecht, Mittelspecht, Kleinspecht, Pirol,
Goldammer und Schwarzkehlchen.
In Zeiten des Artensterbens muss Freiburg alles tun um bedrohte Tierarten nicht durch Rodungen zu gefährden!