Eilklage des NABU Freiburg gegen die geplante Rodung eingereicht

Bereits nächste Woche möchte das Verwaltungsgericht Freiburg entscheiden. Bis dahin wurde die Stadtverwaltung vom Gericht gebeten mit der Rodung zu warten. Dies hat die Stadt in einer Pressemitteilung auch zugesichert.

Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens hat die Stadt moralisch in Zeiten des Artensterbens keineswegs das Recht gefährdete Arten wie die Haselmaus, den Hirschkäfer oder die Bechsteinfledermaus durch die Rodung eines wertvollen Mischwaldes zu schädigen.

Nachstehend die Pressemitteilung des NABU:

Pressemitteilung, 06.10.2023


NABU (Naturschutzbund Deutschland), Gruppe Freiburg e.V.


Gericht soll Baumfällungen stoppen


Eilantrag beim Verwaltungsgericht Freiburg gegen Fällung von Teilen des wertvollen
Langmattenwäldchens für den Bau einer Gashochdruckleitung im Bereich des geplanten
Stadtteil Dietenbach


Antragstellerin ist NABU (Naturschutzbund Deutschland), Gruppe Freiburg e.V., eine
regional tätige und anerkannte Umweltvereinigung aus Freiburg i. Br


Die Stadt Freiburg und Terranet BW wollen in Kürze mit den Baumaßnahmen im
Langmattenwäldchen (Gashochdruckleitung) beginnen. Das Regierungspräsidium hat am 31.
August 2023 genehmigt, dass die Firma Terranet BW zur Verlegung der Ferngasleitung im
Dietenbachgelände im Auftrag der Stadt Freiburg eine 25 Meter breite und etwa 120 Meter lange
Schneise in das Langmattenwäldchen (DietenbachWald) schlagen darf. Zu dieser Genehmigung hat
das Regierungspräsidium den Sofortvollzug angeordnet. Der NABU und auch andere
Umweltvereinigungen wurden in diesem Verfahren nicht beteiligt und erst auf wiederholte
Nachfrage über den Inhalt der getroffenen Entscheidung informiert.
Das Langmattenwäldchen beherbergt nach den Untersuchungen der Stadt Freiburg viele, teilweise
hochgradig gefährdete und geschützte Arten. Der Wald ist deshalb „aus naturschutzfachlicher Sicht
sehr wertvoll und hat eine hohe Schutzwürdigkeit“ – so das Gutachten im Auftrag der Stadt. Durch
die Gesamtplanung für den neuen Stadtteil Dietenbach würden Waldflächen im Umfang von
mindestens 4,4 ha zerstört. Insbesondere im Bereich des Langmattenwäldchens wären
Lebensraumverluste von besonders geschützten Arten unvermeidlich. Zusätzlich würden die
Klimaschutzfunktionen des bestehenden Waldes stark beeinträchtigt. Durch Waldflächenverluste
und dadurch neu zu entwickelnde Waldränder würden die Flächen mit einem geschlossenen
Altholzbestand, der für die Ausbildung eines Waldinnenklima essentiell ist, erheblich reduziert.
Dies hätte gegenüber dem reinen Flächenverlust überproportional negative Folgen. Dieser
Funktionsverlust des Waldes hinsichtlich Arten- und Klimaschutz würde zusätzlich zur
Beeinträchtigung der Erholungsfunktion führen.