Pressemitteilung anhaltende Ermittlung wegen Bildung krimineller Vereinigung (§129)

Pressemitteilung 15.12.2025

Wälder schützen ist kein Verbrechen!

Aktionsbündnis Hände weg vom Dietenbachwald kritisiert Ermittlungen gegen Baumbesetzer*innen wegen „Bildung einer kriminellen Vereinigung“

– Vor einem Jahr wurde in Freiburg der besetzte Dietenbachwald geräumt, damit dort großflächig Bäume gerodet werden konnten.

– Nun wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Karlsruhe gegen einzelne Baumbesetzer*innen nach § 129 Strafgesetzbuch ermittelt. Der Vorwurf: Bildung einer kriminellen Vereinigung.

– Das Aktionsbündnis “Hände weg vom Dietenbachwald“ verurteilt aufs Schärfste die Kriminalisierung von friedlichem Protest.

Hier wird ein Gesetz gegen organisiertes Verbrechen missbraucht, um legitimen Protest als kriminell abzustempeln. Das ist skandalös und schadet unserer freien Zivilgesellschaft.“

Darum geht es:

Am 07.12.24 begann die Rodung von Teilen des Dietenbachwalds, und zeitgleich die Räumung der Waldbesetzung. In der Mitte der Rodungsschneise stand die 200 Jahre alte besetzte Eiche Domani, die erst am 18.12.24 gefällt wurde.

Am 12.12.24 verließen mehrere Besetzer*innen freiwillig das Baumhaus auf der Eiche, da sie aufgrund anhaltender Rodungsarbeiten im direkten Umfeld des Baumes ihre Sicherheit bedroht sahen.

Nachdem diese Personen in Gewahrsam genommen wurden, teilte die Staatsanwaltschaft Karlsruhe ihnen mit, dass gegen sie ein Ermittlungsverfahren wegen §129 eingeleitet wurde.

Siehe hierzu auch die PM der Waldbesetzung vom 14.12.24: https://haendewegvomdietenbachwald.de/2024/12/14/staatsanwaltschaft-ermittelt-wegen-bildung-einer-kriminellen-vereinigung-presseerklaerung-der-waldbesetzung/

Als kurz darauf die Zeitung Neues Deutschland bei der Staatsanwaltschaft nachfragte, sagte ein Sprecher, es gäbe gegen die Besetzer*innen keine Ermittlungen nach §129. Quelle:

https://www.nd-aktuell.de/artikel/1187580.waldbesetzung-der-dieti-in-freiburg-wird-geraeumt.html?sstr=dietenbach

Wie das Aktionsbündnis „Hände weg vom Dietenbachwald“ jetzt jedoch erfuhr, haben mindestens drei dieser Personen in den letzten Wochen Post vom Amtsgericht Karlsruhe erhalten, aus der hervorgeht, dass nach wie vor trotz des vorangegangenen Dementis gegen sie nach §129 des Strafgesetzbuchs ermittelt wird.

„Diese Menschen haben freiwillig das Baumhaus verlassen“. „Es ist uns schleierhaft, wie der Einsatz für den Erhalt eines Baumes den Tatbestand der Bildung einer kriminellen Vereinigung erfüllt. Auch wir vom Aktionsbündnis haben uns für die Bäume eingesetzt. Heißt das, wir sind alle schuldig im Sinne der Unterstützung einer kriminellen Vereinigung?“ Das Aktionsbündnis verurteilt das Vorgehen der Staatsanwaltschaft scharf: „Hier wird ein Gesetz gegen organisiertes Verbrechen missbraucht, um legitimen Protest als kriminell abzustempeln. Das ist skandalös und schadet unserer freien Zivilgesellschaft.“

Was bedeuten die Ermittlungen?

Der Paragraf 129 StGB dient eigentlich der Bekämpfung organisierter Kriminalität. Amnesty International kritisierte bereits im April 2024, dass der Paragraf in Deutschland immer öfter angewendet wird, um unbequemen Protest zu kriminalisieren und friedliche Aktivisten einzuschüchtern.

Schon ein Anfangsverdacht nach §129 erlaubt es den Behörden, Hausdurchsuchungen oder Überwachungsmaßnahmen durchzuführen. Diese sind nicht auf die Tatverdächtigen beschränkt, sondern können ihr gesamtes Umfeld betreffen. All das wirkt abschreckend auf ganze Bewegungen und ist deshalb ein Angriff auf die freie Zivilgesellschaft. 

Im Bündnis „Hände weg vom DietenbachWALD“sind viele Gruppierungen und engagierte Einzelpersonen vernetzt. Unter anderem NABU, BUND, BürgerInnenverein Rieselfeld, Parents for Future, Waldkindergarten e.V. und die ehemalige Waldbesetzung „Dieti bleibt“. Infos www.haendewegvomdietenbachwald.de

Nachtrag 19.12.25

Aufgrund mehrerer Mediennachfragen hat die Staatsanwaltschaft Karlsruhe die Ermittlungen wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung dementiert. Die anfänglichen Ermittlungen, die von der Polizei übermittelt worden sind, wurden jedoch bestätigt. Die Ermittlungen seien jedoch eingestellt. Offenbar wurde an das Amtsgericht noch der anfängliche Vorwurf übermittelt, ohne die Einstellung der Ermittlung zu kommunizieren. Einen Fehler beim Versenden des Schreibens wurde indirekt also eingeräumt. Wie es zu diesen Fehler kommen konnte, ist jedoch nicht abschließend geklärt.

Hierzu ein Interview mit einer Aktivisti von Radio Dreyeckland:

Ein Jahr nach der Räumung | Radio Dreyeckland