Stadt Freiburg verhängt Allgemeinverfügung ab dem 07.12.- Höchste Rodungsgefahr ab diesem Datum!!!
Die Stadt Freiburg verhängt ab dem 07.12.24 eine Allgemeinverfügung mit Betretungs- und Aufenthaltsverbot für das Langmattenwäldchen. Ausgenommen ist lediglich der Waldweg Heuweg bis zu den Waldkindergärten.
Diese Verfügung gilt bis zum 04.02.25.
Dies bedeutet ab diesem Datum herrscht höchste Rodungsgefahr.
Wir sehen diese Allgemeinverfügung über zwei Monate als völlig unverhältnismäßigen Eingriff in die Rechte der Bevölkerung auf Erholung und Erleben von Wald.
Da der Waldweg Heuweg ausgenommen ist, darf zunächst die Mahnwache dort bestehen bleiben. Sobald Arbeiten anstehen, müssen wir jedoch umziehen ohne vorher informiert zu werden. Wir sehen die Planungen der Versammlungsbehörde uns nicht über eine Verlegung zu informieren, als undemokratisch an. Auch die Bevölkerung hat ein Anrecht darauf zu erfahren zu welchem Zeitpunkt sich die Mahnwache an welchem Ort befindet.
Das Versammlungsrecht ist ein hohes Gut. Selbstverständlich kann die Mahnwache während Baumfällarbeiten nicht an der aktuellen Stelle stehenbleiben. Doch eine Rodung ist kein unvorhergesehenes Ereignis wie ein Sturm, sondern wird vorab geplant. Daher verstehen wir nicht wieso keine Vorabinformation erfolgen kann.
Eine Verlegung ohne eine vorab erstellte Verlegungsauflage und ohne adäquate frühzeitige Information sehen wir als nicht rechtmäßig an.
Dietenbach: Platz für Rodung, Baumbesetzer müssen weg – SWR Aktuell