Trauriger Tag für den Artenschutz. Gericht lehnt Klage des NABU ab.
29. Oktober 2024 –Trauriger Tag für den Artenschutz in Freiburg – Verwaltungsgericht weist NABU-Klage ab Wie heute bekannt wurde, hat das Verwaltungsgericht Freiburg den Eilantrag des NABU, Ortsgruppe Freiburg, gegen die von der Stadt Freiburg geplanten Rodungen im Langmattenwäldchen abgelehnt. Der NABU hatte Rechtsmittel eingelegt gegen die Verlegung einer Ferngasleitung in dem Wald, der Lebensraum für zahlreiche geschützte Arten ist. Hier leben insgesamt 14 Tierarten, die auf der Roten Liste stehen, so beispielsweise die stark gefährdete Bechsteinfledermaus, der stark gefährdete Hirschkäfer, der in Baden-Württemberg stark gefährdete Kuckuck und der in Baden-Württemberg gefährdete Pirol. Es ist unsere Verantwortung auf lokaler Ebene, Tierarten vor dem Aussterben zu schützen. Das Verwaltungsgericht hat der Stadtverwaltung nun das Recht bescheinigt, hektarweise den Lebensraum bedrohter Arten zu zerstören. Das macht uns sehr traurig. Letztes Jahr sollten die Rodungen für die Gasleitung beispielsweise im Oktober erfolgen, da die Haselmaus zu diesem Zeitpunkt noch nicht im Winterschlaf ist. Diese Saison werden aller Voraussicht nach die Bäume mitsamt den Haselmäusen, die im Winterschlaf sind, gerodet. Die Tiere werden also durch die Rodungen sehr wahrscheinlich getötet. Da die Haselmaus unter die 14 Tierarten aufgenommen wurde, für die eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung erforderlich ist, darf die Stadt Freiburg nach juristischen Aspekten so vorgehen. Moralisch ist es jedoch in Zeiten des Artensterbens mehr als verwerflich! Wir betonen, dass Umplanungen für den Erhalt des Dietenbachwaldes weiterhin möglich wären. “Das Gericht hat entschieden. Aber nicht alles, was rechtens ist, ist auch richtig. Die geplanten Rodungen sind ein großer Fehler, der vermeidbar wäre. Wir erwarten von unserer Stadt und unseren Gemeinderätinnen und -räten mehr Ehrgeiz beim Artenschutz und beim Schutz der Bevölkerung vor Hitze.“ Aktuell ausstehend sind noch die Waldumwandlungsgenehmigungen, die für die Straßenbahntrasse, für Wege und für die Aufschüttung erforderlich sind. Diese Genehmigungen werden vom Regierungspräsidium ausgestellt. Die Stadt Freiburg plant wahrscheinlich aktuell die Rodungen in einem durchzuführen. Am 26.11. wird der Gemeinderat voraussichtlich den ersten Bebauungsplan zur Satzung beschließen. Das Langmattenwäldchen, das einen Teil des Dietenbachwaldes darstellt, hat für die Bevölkerung eine wichtige Funktion als Kühloase. Die mit dem Gerichtsbeschluss genehmigten Rodungen, sowie weitere geplante Baumfällungen, würden den Wald zwischen Rieselfeld und dem neuen Stadtteil Dietenbach auf einen nur 30 Meter schmalen Streifen dezimieren. Die Kühlfunktion würde dabei weitestgehend verloren gehen. Das Aktionsbündnis fordert Stadtverwaltung und Gemeinderat weiterhin zu Umplanungen auf, damit der Dietenbachwald beim Bau des neuen Stadtteils unangetastet bleibt. Die Petition der Gruppe wurde von 6693 Menschen unterzeichnet. Mit einer Mahnwache am Waldweg Heuweg protestiert das Aktionsbündnis weiterhin gegen die Rodungspläne der Stadt. Die Mahnwache soll auch Anlaufstelle für die Proteste am Tag X der Rodung sein. Sollte es zu Rodungen im Dietenbachwald kommen, wird das Aktionsbündnis zudem am Samstag nach der Rodung zu einer Demonstration in der Innenstadt aufrufen! Instagram @dietenbachwald Im Bündnis “Hände weg vom Dietenbachwald” sind viele Gruppierungen und engagierte Einzelpersonen vernetzt. Unter anderem NABU, BUND, BürgerInnenverein Rieselfeld, Waldbesetzung, Waldkindergarten e.V. und Parents for Future. |
Weitere Infos nachzuhören bei Radio Dreyeckland