Die Lage im Dietenbachwald – NABU legt Rechtsmittel vor Gericht ein
Schon in wenigen Wochen könnten im DietenbachWALD die Motorsägen heulen. Am 1. Oktober beginnt die offizielle Rodungssaison und die Stadt ist weiterhin fest entschlossen, dann sogleich zur Tat zu schreiten, um die dreißig Meter breite Trasse für die Erdgas-Hochdruckleitung als auch für die Straßenbahntrasse durch den Wald schlagen zu lassen. Sichtbar ist das an den vorbereitenden Arbeiten, die kürzlich im Umfeld des Waldes begonnen haben: Brombeergestrüpp und niedriges Buschwerk wurden beseitigt. Nach Auskunft der Projektgruppe Dietenbach „artenschutzrechtliche Maßnahmen für die Absammlung und Vergrämung der Zauneidechsen“.
Mit ihren Plänen für die Verlegung der Gasleitung ist die Stadt vor einem Jahr allerdings schon einmal gescheitert: Im Herbst 2023 wollte sie eben diese Schneise freischlagen lassen. Das wurde damals vom Verwaltungsgericht Freiburg gestoppt. Denn die NABU-Ortsgruppe Freiburg hat im Oktober 2023 erfolgreich dagegen geklagt. Die Alternativen seien nicht ausreichend geprüft worden, so die Begründung des Gerichts. Allerdings hat später die nächsthöhere Instanz, der Verwaltungsgerichtshof Mannheim (VGH), anders entschieden. Doch hat der VGH an anderer Stelle Planungsfehler entdeckt.
Demzufolge hat die Stadt Freiburg nunmehr am 24. April 2024 einen entsprechend geänderten Antrag beim Regierungspräsidium Freiburg gestellt, um die Rodungen ab dem 1. Oktober 2024 beginnen zu können. Und die Behörde hat die Pläne am 21. Juni 2024 erneut genehmigt.
Gegen diese „Nachtragswaldumwandlungsgenehmigung” durch das Regierungspräsidium hat der NABU Ende Juli vor Gericht wieder Rechtsmittel eingelegt. Per Eilverfahren sollen damit die geplanten Rodungen für die Ferngasleitung auch jetzt verhindert werden. Der NABU hat außerdem Widerspruch gegen die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung für die Schädigung von vierzehn zum Teil streng geschützten Tierarten eingelegt. Mit dieser Genehmigung werden erhebliche Störungen und die Beschädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten gefährdeter Vogel- und Fledermausarten sowie der Haselmaus erlaubt.
Es ist möglich, dass die Richter die Rodungspläne auch auch dieses Mal stoppen. Sie könnten aber auch der Stadt freie Hand geben. Daher bereitet sich das Aktionsbündnis „Hände weg vom DietenbachWALD“, zu dem auch der BürgerInnenVerein Rieselfeld gehört, darauf vor, im Oktober im Wald möglicherweise Präsenz zu zeigen. Zur Vorbereitung trifft sich das Bündnis am Dienstag, 10. September 2024, um 20 Uhr, im Glashaus Rieselfeld. Alle Interessierten sind zu diesem offenen Treffen eingeladen.
Auszug aus dem Rundbrief des BiV Rieselfeld
Harald Kiefer
Sprecher des AK Dietenbach