Teilerfolg vor Gericht in Mannheim

Das Regierungspräsidium hatte im August 2023 nur für die Erdgasleitung eine Waldumwandlungsgenehmigung (Behördensprache Waldzerstörung) erteilt und zwar im Sofortvollzug. Dies hätte bedeutet, dass eine etwaige Klage eine Rodung nicht verhindert hätte und vollendete Tatsachen geschaffen worden wären. Die Klage des NABU gegen den Sofortvollzug wurde vom Verwaltungsgericht Freiburg zugelassen. Gegen die Entscheidung des VGH Freiburg hatte die Stadt Freiburg Beschwerde eingelegt in Mannheim.

Die Beschwerde der Stadt Freiburg und Terranets gegen die Entscheidung der Erstinstanz wurde vom VGH Mannheim jetzt glücklicherweise abgelehnt.

Das Urteil kann hier nachgelesen werden:

Leider hat das VG Mannheim der Stadt Freiburg teilweise recht gegeben . Abgelehnt wurde die Beschwerde nur weil nicht klar war ob der Abwassergraben zwischen Mundenhoferstr und Langmattenwäldchen als Wald gilt, und das Gericht nicht entscheiden konnte ob der Graben von der Gasleitung gequert werden dürfe. Um keine vollendeten Tatsachen zu schaffen hat das Gericht die Beschwerde abgewiesen.
Dies kann von der Stadt Freiburg unter Umständen bald geklärt werden, so dass ab Oktober gerodet werden könnte. Die Rodungsarbeiten bleiben somit aber zunächst untersagt. Es besteht also Bestandsschutz. In der Begründung verweist das Gericht aber nur noch auf den Abwassergraben. Die Planung für den Sportplatz sei inzwischen ausreichend konkretisiert. Die Verwaltung erklärt in ihrer Pressemitteilung dieses Problem mit dem Graben schnell lösen zu können. Es bräuchte also nur einen neuen Beschluss des Regierungspräsidiums.

Die Gasleitung wird im offenen Gelände bereits verlegt und nähert sich immer mehr dem Wald an.


Der Beschluss bezieht sich auch nur auf die vorgezogene Erschließung und nur auf die Gasleitungstrasse. Die übrigen geplanten Rodungen sind davon unberührt und wurden für den ersten Bebauungsabschnitt vom Gemeinderat am Dienstag den 27.02. mit nur drei Gegenstimmen aus den Fraktionen Freiburg Lebenswert und Eine Stadt für Alle zur Offenlage beschlossen.

Der endgültige Bebauungsplan ist jedoch noch nicht beschlossen, so dass die Hoffnung besteht durch eine andere Zusammensetzung des Gemeinderats nach den Kommunalwahlen mehr Wald zu erhalten.
Bestärkt durch den Erfolg, den Wald ein Jahr länger erhalten zu haben – nach Plan wäre schließlich bereits im Oktober eine Schneise für die Erdgasleitung durch den Wald geschlagen worden – setzen wir uns weiter für den Wald ein, um die geplanten Rodungen ab Oktober zu verhindern.

Wir fragen: Wieso sieht die Stadt Freiburg die Unversehrtheit eines Sportplatz als wichtiger an als teilweise über 200 Jahre alte Bäume, die mehr als 1000 Arten Lebensraum bieten können? Unabhängig von dem Gerichtsentscheid hat die Stadt Freiburg moralisch keineswegs das Recht den Lebensraum von nachweislich gefährdeten Tierarten wie Pirol, Grauschnaepper, Kuckuck und Bechsteinfledermaus zu zerstören. Für 15 Tierarten kann kein Ausgleich geschaffen werden. Diese Tierarten werden also geschädigt.
Der Stadtteil kann auch mit dem Wald gebaut werden!

Rodungen im Dietenbachareal für Baustraßen