Brief an den Gemeinderat vom 11.02.24 bzgl. alternativer Trassenführung
Der Architekt, der die alternative Straßenbahntrasse 1ab entworfen hat- ein Mitglied unseres Netzwerks-, hat am 11.02.24 vor der Verabschiedung des Bebauungsplans zur Offenlage an die Fraktionen des Gemeinderats nachfolgenden Brief geschrieben:
Betr.: Dietenbach-Erschließung
Beschlussvorlage für den 1. Dietenbach-Bebauungsplan GR-24/002
Hier : Stellungnahme zur Trasse und Waldschneise für Straßenbahn und Erdgas
Sehr geehrte Mitglieder des Gemeinderats,
nach jüngster Aussage des zuständigen Dezernenten Prof. Haag sind die Dietenbach-
Erschließungsplanungen komplexer und langwieriger als gedacht.
Das betrifft u. a. auch die Trassenführung für die Erdgas-Druckleitung und für die Straßenbahn (Übergang zwischen Rieselfeld und Dietenbach).
Ein Problem ist dabei die große Waldschneise geradewegs durchs hochwertige Langmattenwäldchen bzw. die noch unentschiedene Klage vom NABU-Ortsverband Freiburg.
Am 20.Okt. 2023 brachte ich bei der Planungsgruppe Dietenbach (PGD) per E-mail eine
Planskizze ein, die für die Straßenbahnrasse nördlich vom Bollerstaudenweg eine Umrundung des Wäldchens darstellte (minimaler Waldverlust) und zugleich eine Alternative zeigte für die Erdgasleitung. Die diagonale Trasse ergab die Chance für eine engere Anbindung an den Schulkomplex sowie an den Studentencampus (gemeinsame Haltestelle), wie ich im Begleitschreiben erläuterte.
Der Anlass für die maßstabsgerechte Skizze war, rechtzeitig vor dem GR-Beschluss zur 26. Änderung des FNP 2020 (am 28.11.2023 / GR-23/192) eine Alternative mit deutlich mehr Walderhalt als bisher in die Diskussion zu bringen.
Herr Prof. Engel griff diese erste Skizze ohne jegliche Rücksprache und ohne mein Wissen auf und übertrug sie als neue Trassenvariante Nr. „1-ab“ in diese November-GR-Vorlage, um unter dem TOP 25, Punkt 6, alle Trassenvarianten noch einmal zu bewerten und die Variante 1-a mit großer Waldschneise als die beste herauszustellen. Das positive Potential der noch etwas unscharf skizzierten neuen Variante (mehr Walderhalt und neue städtebauliche Chancen) wurde nicht aufgegriffen; es lag überhaupt nicht im Interesse der PGD.
Zum Gespräch eingeladen wurde ich erst viel später: am 26.01.24 ! Aus diesem ging hervor, dass eine geringfügige Änderung des Schienenbogens zu einer sehr guten und konkurrenzfähigen Bewertung der waldschonenden Trasse „1-ab“ geführt hätte (vgl. Anlage 1).
Doch mit dem Beschluss am 28.11.2023 haben Sie nun eine Entscheidung getroffen, die
weder für den Walderhalt, noch für die städtebauliche Struktur des Schul-, Sport und Studenten-Campus das mögliche Optimum darstellt, – ohne dass Ihnen dies bewusst war.
Die Fehleinschätzung bzw. das Versäumnis der PGD schlägt nun durch auf den 1. Bebauungsplan (s. G-24/002), den die Verwaltung auf der Grundlage des FNP vom Nov. 2023 vorgelegt hat. Er enthält nach wie vor die alte Straßenbahntrasse 1-a .
Zusammen mit dem NABU-Freiburg werde ich demnächst die 2. Offenlegung des B-Plans nutzen, um die entspr. Kritik vorzubringen. Dabei wird wiederum die Berechtigung einer „Waldumlegungsgenehmigung“ in unserem Fokus stehen.
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Am 26. Januar diskutierte ich ergänzend mit Herrn Engel auch die Dietenbacher Sportplatzplanung. Meiner Auffassung, dass die bisher geplante Inanspruchnahme der Waldbereiche noch immer viel zu wenig Sportflächen ermöglichen würde, widersprach er nicht.
Ich appellierte an ihn, die Flächenangebote bzw. –reserven, die jenseits der Tel-Aviv-Yafo-Allee rund um den Dietenbachsee für die Stadtteilbewohner wohnortnah vorhanden sind, unbedingt jetzt schon in die Dietenbach-Sportplanung einzubeziehen.
Dies würde den Druck auf die unbedingt schützenswerten Waldflächen deutlich vermindern und zugleich dem objektiv vorhandenen Sportbedarf entsprechen.
Sie als Gemeinderäte sollten eine solche Planungs-Horizonterweiterung dringend unterstützen.
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Weiterhin möchte ich Sie aufmerksam machen auf eine Alternative für die Leitungsarbeiten in der Mundenhofer Straße, die ich trotz vorheriger Ankündigung erst am 26.01.24 Herrn Prof. Engel vortragen konnte.
Mit einer Querschnitts-Skizze (M 1:50) stellte ich dar, dass vermutlich alle neuen Grundleitungen im 9 m breiten Graben neben der Straße Platz finden können, sofern der 2,35 m tiefe Graben für die äußerst seltene Wasserführung verrohrt und dann komplett geschlossen wird. Für die Erdgasleitung würde so eine Waldinanspruchnahme entfallen (und somit auch die vor Gericht anhängige Klage).
Ich möchte Sie bitten, sich nach dem Ergebnis der Prüfung bei Herrn Prof. Engel zu
erkundigen.
** FAZIT:
Mit mehr planerischer Weitsicht, mehr Flexibilität und Kreativität wäre der Waldkonflikt schon längst beendet und befriedet. Diesbezüglich sehe ich die vom Dezernat bedauerte „Komplexität“ – mit Verlaub – zum gewissen Teil als selbst verschuldet an.
Aber noch bleibt Zeit für Ihr Eingreifen, und darum möchte ich Sie bitten.