Die Klage des NABU hatte Erfolg!

Ralf Schmidt, Kreisvorsitzender des NABU Freiburg, Mitglied unseres Aktionsbündnisses Hände weg vom DietenbachWALD teilte uns mit:

“Das Verwaltungsgericht hat unserem Antrag stattgegeben und die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die befristete Waldumwandlungsgenehmigung des RP Freiburg wiederhergestellt. Damit dürfen bis auf weiteres die Bäume im Wald nicht beseitigt werden.”

Wir sind glücklich und freuen uns dass der Wald zunächst erhalten bleibt. Diese Entscheidung des VG Freiburg ist jedoch noch kein Entscheid über die Klage an sich, sondern stellt lediglich die aufschiebende Wirkung einer Klage wieder her. Diese aufschiebende Wirkung hatte das Regierungspräsidium bei der Genehmigung des Sofortvollzugs für die Verlegung der Erdgasleitung am 31.08.23 außer Kraft gesetzt.

Die geplante Rodung für eine Gasleitung im DietenbachWALD ist allerdings nur vorerst gestoppt. Das
Verwaltungsgericht Freiburg hat einem entsprechenden Eilantrag des Naturschutzbunds NABU,
Kreisverband Freiburg, am Montag stattgegeben. Die Stadtverwaltung und das Regierungspräsidium haben allerdings Widerspruch einlegt. Darüber muss nun der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim in letzter Instanz entscheiden. Sollte der VGH sich der Entscheidung der Freiburger Richter anschließen,
würde sich das Hauptverfahren über die Rechtmäßigkeit der geplanten Rodung voraussichtlich
über Jahre hinziehen.
Die Verwaltungsrichter hatten vor allem beanstandet, dass die oberste Forstbehörde beim
Regierungspräsidium Freiburg bei der Genehmigung des Sofortvollzugs der Rodungen eine
mögliche Alternativtrasse für die überregionale Erdgashochdruckleitung nicht geprüft habe. Diese
Trasse würde nicht größtenteils durch den Wald, sondern unter einer geplanten Sportfläche
verlaufen und daher den Wald weitgehend schonen.
Das ist ein nicht unbedeutender Etappensieg. Zwar ist damit über die Rechtsmäßigkeit aller
geplanten Rodungen im DietenbachWALD grundsätzlich noch nichts ausgesagt, die Entscheidung
macht aber deutlich, dass die Stadtverwaltung bei ihren Rodungsplänen nicht sorgfältig arbeitet
und von der Genehmigungsbehörde offenbar nicht ausreichend überprüft wurde. Das
Entscheidende ist der Schutz der bedrohten Arten im DietenbachWALD, über die in diesem
Gerichtsbeschluss noch gar nichts ausgesagt ist. Der Artenschutz wird im Hauptsacheverfahren
voraussichtlich eine bedeutende Rolle spielen, zu dem es aber nur kommt, wenn die Stadt an ihren
Plänen festhält

Die Trasse wurde ohne öffentliche Diskussion im Stadtrat, ohne Bebauungsplan und ohne Planfeststellungsverfahren festgelegt, von der Beteiligung der Fachverbände NABU, BUND usw. ganz abgesehen.

In Zukunft bitten wir die Stadt Freiburg um einen konstruktiven offenen Dialog bei derartigen Planungen.

Zunächst bleibt der Wald mit seinen bis zu 250 Jahre alten Bäumen, die bis zu 1000 Tierarten ein Zuhause geben, erhalten.

Die Waldbesetzung wird nicht in einem gefährlichen Einsatz geräumt.

Die Kinder der Waldkindergärten müssen nicht durch eine geschlagene Schneise zu ihrem Kindergarten laufen, die Kinder der Umgebung können weiter im Wald spielen und die Anwohner können weiter den Wald genießen und im Sommer den kühlenden Effekt erleben.

Die gefährdeten Tierarten, für die nach dem offiziellen Artenschutzgutachen (Seite 33), 

 f2489566-d1f6-4f7c-aa68-c25a19a0518d (freiburg.de)    artenschutzrechtliche 

Verbotstatbestände eingetreten wären und durch die Maßnahmen geschädigt worden wären, haben einen Aufschub erhalten. Nur durch eine Ausnahmegenehmigung sind diese Schädigungen von Tierarten überhaupt möglich:

  • Sperber
  • Kuckuck
  • Waldkauz
  • Schwarzspecht
  • Grünspecht
  • Mittelspecht
  • Kleinspecht
  • Pirol
  • Goldammer
  • Schwarzkehlchen
  • Bechsteinfledermaus
  • Wasserfledermaus
  • Kleinabendsegler
  • Abendsegler
  • Zwergfledermaus

Heute haben wir weltweit zwei Drittel weniger Tiere als noch 1970.

Im selben Zeitraum ist z.B.  allein in Deutschland die Anzahl der Insekten um 75 Prozent eingebrochen. 

Im Dietenbachwald oder am Waldrand leben beispielswiese Insektenarten auf der roten Liste der gefährdeten Arten wie Hirschkäfer, Große Schiefkopfschrecke, Rindenkäfer-Rhopalocerus rondanii, großer Erlenprachtkäfer, spanische Fahne,, kleiner Schillerfalter, Brombeer-Perlmutterfalter und Vierpunkt- Flechtenbärchen.

Unter anderem aus diesen Gründen sollte die Stadt Freiburg die Gerichtsentscheidung zum Anlass nehmen

um durch Umplanungen den Wald zu erhalten und die Bedenken der Bürger ernstnehmen.

Es wird weiterhin geplant insgesamt 4,4ha Wald zu roden. In unseren Zeiten der Klimakatastrophe und des Artensterbens einen Wald u.a. für die Verlegung einer Erdgasleitung zu fällen ist aus der Zeit gefallen.

Ein Planen mit dem Wald ist möglich. Walderhalt ist so viel mehr als Nettobaulandverlust.

Sozialer Wohnungsbau und Walderhalt gehen zusammen und sollten nicht gegeneinander ausgespielt werden!