Entscheidung des Gemeinderats über die vorgezogenen Erschließungsarbeiten am 26.09.23: Statement des Aktionsbündnis:

Am 26.09.23 hat der Gemeinderat über die vorzeitige Erschließung und die Feststellung

der Planreife für Teilbereiche des Bebauungsplanentwurfs Dietenbach-Am Frohnholz abgestimmt und mit großer Mehrheit den Beschluss angenommen.

Es sollen also die Erschließungsarbeiten diesen Winter beginnen ohne dass ein gültiger Bebauungsplan vorliegt.

In der Begründung für die Beschlussvorlage heißt es die naturschutzrechtlichen Bedenken werden zurückgestellt und es wird prognostiziert dass die naturschutzrechtlichen Ausnahmeentscheidungen im Bereich des Artenschutzes, des Gebietsschutz und des Biotopschutz erteilt werden können.

Für die geplanten Kanalarbeiten nördlich des Mundenhofparkplatzes soll ein kleines Waldstück gerodet werden. Hierfür sind Ausnahmegenehmigungen im Bereich Biotopschutz und Artenschutz erforderlich, die aktuell noch nicht vorliegen.

In diesem kleinen Waldstück brütet ein Grauschnäpperpaar. Das vorgesehene Ersatzhabitat sei aber noch nicht ausreichend entwickelt, so dass hier keine Ausgleichsmaßnahme durchgeführt werden konnte. Dies bedeutet, dass der auf der Vorwarnliste der roten Liste der Brutvögel in Deutschland stehende Grauschnäpper seine Brutstätte komplett verliert.

Dieses Wäldchen soll für den Abwasserkanal gerodet werden.

In dem Antrag wird festgehalten, dass 4,4h Wald gerodet werden sollen, wobei 1,6ha auf den ersten Bebauungsplan entfallen.

Es wird kaum auf die zahlreichen Stellungsnahmen zum Bebauungsplan eingegangen.

Diese werden in dem Schreiben als inhaltsgleich, pauschal ablehnend und nur als Wiederholung der Argumente, die im Normenkontrollverfahren bereits abgehandelt seien, bezeichnet. Sprachlich wirkt das Schreiben bzgl der Einwendungen abwertend und nicht wertschätzend.

Die Forderung, dass Langmattenwäldchen, welches nach den Artenschutzuntersuchungen eine nachgewiesene hohe Wertigkeit besitzt, in Gänze zu erhalten, wird ohne ausführliche Begründung, als mit den städtebaulichen Zielen nicht vereinbar, abgelehnt.

Die Stadt Freiburg stellt die städtebauliche Entwicklung über die Belange des Natur- und Artenschutz und zerstört Brutstätten gefährdeter Tierarten wie die Bechsteinfledermaus oder den Grauschnäpper.

Wir stellen uns nicht gegen den neuen Stadtteil um Wohnraum zu schaffen, sind aber der festen Überzeugung, dass durch geschicktes Umplanen und dem Umsetzen machbarer Planungsalternativen deutlich mehr Wald erhalten bleiben kann als bei der jetzigen Planung. Wieso müssen bei 152ha möglicher Baufläche die 4,4ha Wald in Anspruch genommen werden.

Die Stadt Freiburg muss es nur wollen und könnte die Schädigung gefährdeter Tierarten vermeiden.

Wie können wir zulassen, dass für einen fossilen Energieträger wie Gas ein artenreicher Mischwald gerodet wird, wenn auch ein anderer Verlauf der Gasleitung möglich wäre? Dieses Vorhaben ist jedoch nicht im Bebauungsplan enthalten und gilt als Einzelmaßnahme.

Deshalb appellieren wir erneut an den Gemeinderat. Nicken Sie in Zukunft nicht jeden Vorschlag der Stadtverwaltung ab, führen Sie eine Diskussion und fordern Sie von der Stadtverwaltung eine Umplanung um Naturschutz und sozialer Wohnungsbau zu vereinen und dadurch den Wald für alle Freiburger zu erhalten.