Aufruf: Einwendungen zum Bebauungsplan Stadtbahn Dietenbach schreiben bis zum 05.07.24

Verfahren | Bebauungsplan “Stadtbahn Dietenbach”, Plan-Nr. 6-176 | Bauleitplanung Online (freiburg.de)

Unter obigen Link lässt sich eine Stellungsnahme noch bis zum 05.07.24 verfassen.

Wir würden uns freuen, wenn viele Menschen diese Möglichkeit nutzen würden.

Untenstehend findet ihr eine Beispielseinwendung.

Hinsichtlich des Anschlusses des neuen Stadtteils Dietenbach an das
bestehende Straßenbahnnetz wurde der Bebauungsplan „Stadtbahn
Dietenbach“ aufgestellt. Dieser überschneidet sich dabei zu ca. zwei
Dritteln mit dem Bebauungsplan zum 1. Bauabschnitt (Bebauungsplan
Nr. 6-175 „Dietenbach – Am Frohnholz“), welcher, zumindest im Überschneidungsbereich, zuvor umgesetzt werden wird.

Beispielseinwendung

Ich erhebe Einspruch gegen den Bebauungsplan Stadtbahn Dietenbach Plan-Nr. 6-176.


Am 23.03.24 hat der Gemeinderat die Verlegung des Beschlusses über die Offenlage der Bebauungsplanergänzung Stadtbahn Dietenbach aus dem Gemeinderat in den Bauauschuss beschlossen.

Mit diesem Beschluss wurde eine wichtige Entscheidung, die alle 48 gewählten Stadträte beschließen sollten, in einen viel kleineren Ausschuss vertagt, was zur Folge hat, dass nicht alle Gemeinderäte vertreten waren.

Diese Entscheidung mag zwar möglich sein, wir empfinden sie aber bei einer Entscheidung dieser Tragweite als undemokratisch und sehen daher den Beschluss zur Offenlage als fehlerhaft an.

Nicht nur im Langmattenwäldchen werden für die Straßenbahntrasse viele Bäume gefällt, auch bereits beim Bollerstaudenweg-der zukünftigen Trasse- sollen 26 Bäume gefällt werden.

Es sind wertvolle Bäume, vor allem auch mehrere Walnussbäume auf dem zu bebauenden Gebiet vorhanden, die der neuen Trasse der Straßenbahn weichen müssen.
Es ist heutzutage möglich, auch große Bäume zu verpflanzen, anstatt sie zu fällen.
Ich bitte hiermit dringend die Möglichkeit stattdessen einer Verpflanzung zu prüfen und die vorhandenen Bäume (mit der Registernummer 38143 und 38144 und weitere), wenn möglich, in den verbleibenden Grünstreifen frisch einzupflanzen.

Zudem wird nach dem entsprechenden Umweltbericht in diesem Bereich durch den Bau der Flugkorridor gefährdeter Fledermäuse massiv beeinträchtigt. Dies führt zu einer Schädigung der betroffenen Fledermausarten, die auch nicht ohne weiteres ausgeglichen werden kann. Diese dafür notwendige artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung sei nach dem Bericht bereits Bestandteil des Hauptbebauungsplan. Zum einen wird gesagt beim Bebauungsplan Stadtbahn Dietenbach ginge es nur um den Bollerstaudenweg, andererseits wird im Artenschutzgutachten eine eindeutige Schädigung der Fledermäuse attestiert und bei der Ausnahmegenehmigung wiederum auf den Hauptbebauungsplan verwiesen. Diesen Umgang kritisieren wir!

Nachstehend der entsprechende Abschnitt des Umweltberichts:

Die Verlängerung der Stadtbahn führt zwar prinzipiell für sich allein betrachtet zu einem Eintreten von Verbotstatbeständen, insbesondere im
Hinblick auf Aufgaben von Männchenkolonien und Wochenstuben.
Allerdings führen schon die bereits im Vorfeld erfolgenden Eingriffe des
vorgelagerten Bebauungsplans „Dietenbach – Am Frohnholz“ zu diesen Verlusten, sodass schon im dortigen Verfahren Ausnahmen beantragt und FCS-Maßnahmen umgesetzt werden.
Im hier vorliegenden Bebauungsplan zur Verlängerung der Stadtbahn
sind daher lediglich Vermeidungsmaßnahmen hinsichtlich Licht- und
Lärmimmissionen umzusetzen (s. Kap. 6.1; V2b – Vorgaben zu Bauzeiten und V3a/b/c – Vorgaben zu Beleuchtung, Leuchtmittel und Dunkelkorridoren).

Im Umweltbericht wird ebenso festgehalten, dass nach dem Bau der Straßenbahntrasse dort keine Kinder mehr spielen können und wie wichtig der Immissionsschutzwald ist. Gerade Kinder brauchen Platz zum Spielen. Am besten dafür geeignet ist ein natürlicher Wald und geeignete Spielflächen, der den Kindern der Stadt Erleben der Natur ermöglicht.
Der Wald der gerodet werden soll, wird auch als Klimaschutzwald bezeichnet. Macht es Sinn einen Klimaschutzwald zu roden?
Gerade aufgrund der Klimakatastrophe ist mit zunehmenden Hitzetagen und infolgedessen mit Hitzetoten zu rechnen.
Daher braucht es dringend den Wald zur Kühlung und für notwendigen Schatten. Insbesondere für die Bewohner des zukünftigen Stadtteils.

Nach dem Klimaanpassungsgesetz sind Kommunen verpflichtet Maßnahmen zum Schutz vor dem Klimawandel und der Hitze zu planen. Ein Erhalt der Bäume wäre ein sinnvolles und effektives Mittel zur Klimaresilienz.

Diese Einwendung richtet sich nicht gegen den neuen Stadtteil. Auch sind wir keine Gegner einer Straßenbahnanbindung des neuen Stadtteils.

Jedoch wurden für den Verlauf der Straßenbahntrasse etwaige Varianten wie die waldschonende Variante 1ab oder die von der Straßenbahnlinie eins abzweigende Variante 2, viel zu wenig geprüft. Vielmehr kam es zu einer frühzeitigen Festlegung auf die Trassenführung durch das Langmattenwäldchen durch die Stadtverwaltung. Diese Variante bedeutet den größten Verlust an Bäumen und zerschneidet das Langmattenwäldchen. Einen echten Willen Wald zu schonen ist zu keiner Zeit erkennbar gewesen.
Durch Umplanungen ließen sich viele Bäume retten und durch Walderhalt auch Gelder für Ausgleichsmaßnahmen einsparen.

Der geplante begleitende Weg neben der Straßenbahntrasse, als auch der Trassenverlauf der Gasleitung bedeuten weitere nicht notwendige Baumfällungen. Ausreichend Potential für mehr Walderhalt bietet auch die Verrohrung des Abwassergrabens und Belassen der Gasleitung in der Mundenhoferstraße. Bisher ist in der Gesamtplanung nichts vom Auftrag des Gemeinderats an die Stadtverwaltung möglichst viel Bäume zu schonen, zu verzeichnen.

Wir erheben Einspruch gegen die Rodung eines wertvollen artenreichen Mischwaldes mit teils über 200 Jahre alten Bäumen, der Heimat für viele bedrohte Arten wie Hirschkäfer, Bechsteinfledermaus, Pirol, Mittelspecht oder Haselmaus bedeutet.
In Europa sind ein Fünftel aller Tierarten vom Aussterben bedroht.
Gerade lokal müssen wir das Artensterben stoppen und keine Ausnahmegenehmigungen für die Schädigung bedrohter Tierarten erteilen.
Auch nach dem verabschiedeten europäischen Renaturierungsgesetz, welches einen Nettoerhalt von Grünflächen in Stadtgebieten vorsieht, ist unseres Erachtens ein geplanter Kahlschlag nicht rechtens. Eine Ausgleichsmaßnahme in Bahlingen bringt den Freiburgern wenig.
Wir wollen deutlich machen, dass durch Umplanungen nach wie vor noch deutlich mehr Wald, als aktuell geplant erhalten bleiben könnte.
Der Schutz des Waldes und der bedrohten Tierarten steht nicht im Gegensatz zu sozialen Wohnungsbau oder dem Bau einer Straßenbahn.

Beides ist möglich.